Unsere Pflege

Die Pflege und das Wohlbefinden unserer Bewohner stehen in unserem Senioren-Wohnpark Stützerbach im Thüringer Wald im Mittelpunkt. Getreu unserem Pflegeleitbild „So viel Selbständigkeit  wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“ unterstützen und fördern wir die Unabhängigkeit unserer Bewohner. Mit viel Verständis und Hingabe geht unser Pflegefachpersonal auf die individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner ein.  Hierzu zählt zum einen die vom jeweiligen Bewohner gewünschte therapeutische Betreuung, zum anderen die persönliche Ansprache durch unser Pflegefachpersonal. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Bewohner im Rahmen seiner Möglichkeiten so aktiv wie möglich bleibt.

Neben der pflegerischen Betreuung liegt uns eine emotionale Bindung zu den Bewohnern sehr am Herzen. Als Bezugs- und Betreuungsperson gehen wir auf die Biographie und Erinnerungen unserer Bewohner ein, um individuelle Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Darüber hinaus bieten wir täglich wechselnde  Aktivitäten und saisonale Veranstaltungen für unsere Bewohner an.

Besuchen Sie uns vor Ort und machen Sie sich selbst ein Bild von unseren  umfangreichen Angeboten. Gern beraten wir Sie auf individuell und führen Sie durch unseren Senioren-Wohnpark. 

Jede erbrachte Leistung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah protokolliert. So wird unser Arbeitsaufwand gegenüber den Kostenträgern verdeutlicht. Ihnen gibt das Protokoll die Sicherheit, dass die erforderlichen und  vereinbarten Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Man unterscheidet in der Pflege 5 Grade, je nach der Schwere der Beeinträchtigung.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde  2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Was kann der Betroffene noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Dies kommt allen Pflegebedürftigen entgegen, Demenzkranken genauso wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingeteilt. Von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1), bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu beurteilen, werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen (Modulen)  untersucht. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es wird nicht mehr die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird, sondern Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.

▸ Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 - unter 27 Punkte).

▸ Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 - unter 47,5 Punkte).

▸ Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 - unter 70 Punkte).

▸ Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 - unter 90 Punkte)

▸ Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung (90 - 100 Punkte)

Die sechs Module gliedern sich wie folgt:

▸ 1. Mobilität

Es geht darum zu prüfen, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung ihre Körperhaltung einnehmen und wechseln kann. Zu beurteilen sind hier Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination.

▸ 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es sind  die Aspekte Erkennen, Entscheiden und  Steuern zu beurteilen. Auch die Auswirkung von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen sind zu berücksichtigen.

▸ 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Im Mittelpunkt steht die Beurteilung, in wie weit eine Person ihr Verhalten ohne Unterstützung selbst steuern kann. Betrachtet werden insbesondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die Unterstützung erfordern.  Im Fokus stehen der Abbau von psychischen Spannungen, Impulssteuerung, Förderung positiver Emotionen durch Aussprache oder körperliche Berührung.

▸ 4. Selbstversorgung

Bewertet wird die Fähigkeit der selbständigen Grundpflege (Körperpflege, Nahrung, Toilettengang). Besondere Aspekte der Sondernahrung und evtl. Inkontinenz werden mit einbezogen.  

▸ 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten

Es  wird der selbständige Umgang mit  ärztlich angeordneten Maßnahmen (Medikamente, Injektionen, BZ-Messung (Blutzucker), RR-Messungen (Blutdruck) und evtl. Begleitung bei  Arztbesuchen / Physiotherapie etc.  begutachtet.   Weiterhin werden Pflegefachaufgaben mit einbezogen (Katheter setzen, Darmausgang reinigen, etc.)  Bei allen bewerteten Kriterien ist anzugeben, wie haufig andere Personen bei der jeweiligen Aktivitat helfen müssen.

▸ 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es wird bewertet, ob der Bewohner  alltägliche Aktivitäten, Kontaktpflege und Beschäftigungen im näheren sowie äußeren Umfeld praktisch selbständig durchführen kann.

Unser Pflegeverständnis basiert auf einer ganzheitlichen Sicht der Bewohner und orientiert sich an dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel "Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDLs)". Im Mittelpunkt des Pflegemodells von Monika Krohwinkel steht eine an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner ausgerichtete Pflege und Betreuung. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei das Erhalten und Fördern bzw. das Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der Bewohner.

Weiterführende Informationen:


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